Rechtsprechung
VG Mainz, 05.05.2008 - 6 K 525/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger für Philatelie über das 68. Lebensjahr hinaus; Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Verfahrensgang
- VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565
- VG Mainz, 05.05.2008 - 6 K 525/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10637/08
- VGH Bayern, 22.01.2009 - 22 BV 08.1413
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
- BVerwG, 19.10.2009 - 8 B 62.09
- BVerwG, 30.10.2009 - 8 B 61.09
- BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
- BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
- BVerfG, 13.07.2011 - 1 BvR 1472/11
- BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
- BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Mainz, 21.03.2007 - 6 L 149/07
Trotz Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz: Öffentlich bestellter Sachverständiger …
Auszug aus VG Mainz, 05.05.2008 - 6 K 525/07
Dieser Antrag wurde mit Beschluss des erkennenden Gerichts vom 21. März 2007 (6 L 149/07.MZ) abgelehnt.Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf die Verfahrensakte 6 L 149/07.MZ, auf die Verwaltungsakte der Beklagten sowie auf die Sitzungsniederschrift vom 05. Mai 2008 Bezug genommen.
Abgesehen von den bereits im Beschluss der Kammer vom 21. März 2007 (6 L 149/07.MZ) insoweit dargelegten Bedenken ist es jedoch zudem zweifelhaft, ob mit dem Zugang zu selbständiger Erwerbstätigkeit überhaupt auch der allgemeine, gegebenenfalls öffentlich-rechtlich geregelte Zugang zu selbständigen Tätigkeiten gemeint ist.
Insoweit verweist das Gericht auf die Gründe des Beschlusses vom 21. März 2007 (6 L 149/07.MZ), an denen es festhält.
- BGH, 26.11.2007 - NotZ 23/07
Altersgrenze bei Übernahme von Notarbewerbern aus dem Landesdienst
Auszug aus VG Mainz, 05.05.2008 - 6 K 525/07
Der Bundesgerichtshof hat in seinem die Altersgrenze für Notare betreffenden Beschluss vom 26. November 2007 (NotZ 23/07 - [...] -) hinsichtlich der in der Richtlinie gleichfalls enthaltenen Formulierung "Zugang zu selbständiger Er-werbstätigkeit" bezweifelt, dass die Europäische Gemeinschaft insoweit überhaupt eine Rechtsetzungskompetenz habe, und neigte zu der Ansicht, dass sich eine Zuständigkeit der Gemeinschaft zur Regelung des Zugangs zu selbständigen Tätigkeiten, insbesondere zum "freien" Notariat, nicht herleiten lasse.